Die zum 1. Januar 2010 gebildete Stadt Oberharz darf den Namens „Oberharz am Brocken“ führen.
So das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, mit dem die Klage der Samtgemeinde Oberharz in Niedersachsen abgewiesen worden ist. Die niedersächsische Gemeinde hatte auf
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