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Wie alt darf ein Neuwagen sein

Ein Fahrzeug ist mit 3.300 km und 6 Wochen nach der Zulassung nicht mehr als Neuwagen anzusehen.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und gleichzeitig das Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt. Vom beklagten Versicherer aus

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