Berechnet das Krankenhaus bei einem Baby aufgrund des Tabakkonsums der Mutter ein sog. Drogenentzugssyndrom, hat die Krankenkasse das nicht zu zahlen, da Tabak und Nikotin keine Drogen im Sinne des Begriffsverständnisses des Krankenhausvergütungsrechts sind.
So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in
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