Die in nordrhein-westfälischen Landarztverträgen vereinbarte Vertragsstrafe von 250.000 € ist wirksam. Verträge der ersten Generation aus den Jahren 2019 und 2020 erlauben jedoch eine Weiterbildung und anschließende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendmedizin auch ohne besondere Bedarfsfeststellung des Landes; besteht
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