Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auch mithilfe einer sogenannten Potenzialfeststellung auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung.
Anlass für diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht war der Fall einer Berufssoldatin, die
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