Wer als Angehöriger des kriminellen Milieus bei einer Schlägerei angeschossen wird, hat keinen Anspruch auf staatliche Opferentschädigung.
Opfer von Gewalttaten haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen. Das ist seit dem 1. Januar 2024 im neu geschaffenen Vierzehnten
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