Die Bundesregierung hat ihrer Antwortpflicht bei der Beantwortung von Anfragen zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht nicht genügt und hierdurch Rechte der anfragenden Bundestagsabgeordneten und des Deutschen Bundestages verletzt. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren festgestellt, in dem die Bundesregierung Fragen zu Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und
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