Die Alternative für Deutschland (AfD) durfte nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin eine vor der Bundestagswahl 2025 zu ihren Gunsten geleistete Plakatspende im Wert von ca. 2,35 Millionen Euro nicht annehmen.
Anfang Januar 2025 teilte der Rechtsanwalt eines österreichischen Staatsangehörigen
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