Partnerschaftsregister – und der Doktortitels eines Partners

Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsregister eintragungsfähig.

Für Eintragungen in das Partnerschaftsregister sind die für das Handelsregister entwickelten Grundsätze anzuwenden.

Das Partnerschaftsregister soll dem Handelsregister vergleichbare Funktionen für die für freie Berufe vorgesehene besondere Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft erfüllen. Dementsprechend

Artikel lesen