Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Eilverfahren dazu verpflichtet wird, ihnen eine Erlaubnis zum Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung zu erteilen.
Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in
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