Spritze

Keine staatliche Hilfe zum Suizid

Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Eilverfahren dazu verpflichtet wird, ihnen eine Erlaubnis zum Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung zu erteilen.

Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kein Pentobarbital zur Selbsttötung

Auch schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung.

So hat das Verwaltungsgericht Köln aktuell drei gegen die Bundesrepublik gerichteten und auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital zielende Klagen

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