Beim Landespolizeipräsidium im Sächsischen Staatsministerium des Innern wird kein Polizei-Personalrat gebildet; dies verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Mitbestimmung in Art. 26 der Sächsischen Verfassung. Die Abordnung an das Sächsischen Staatsministerium des Innern im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Aufstiegsausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst führt nach Ablauf von drei Monaten zum
LesenSchlagwort: Personalratsfähigkeit
Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
Ein Berufsverband für die Soldaten der Bundeswehr ist grundsätzlich nicht berechtigt, im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren feststellen zu lassen, dass in eine Personalratswahl bei einer militärischen Dienststelle Soldaten einer bestimmten Untergliederung einzubeziehen sind. Gewerkschaften sind ausnahmsweise befugt, die Personalratsfähigkeit einer Dienststelle gerichtlich klären zu lassen, wenn sich ein rechtswirksames Wahlanfechtungsbegehren erledigt hat.
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