Münzen

Glatteis auf dem Bahnsteig

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist gegenüber dem Fahrgast vertraglich verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand des benutzten Bahnsteigs zu sorgen.

Auch nach der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993 ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen

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