Die Bundesjustizministerin hat im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 veröffentlicht. Danach bleiben die derzeitigen Freigrenzen bei der Pfändung von Arbeitsentgelt bis Ende Juni 2009 unverändert.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Die Bundesjustizministerin hat im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2007 veröffentlicht. Danach bleiben die derzeitigen Freigrenzen bei der Pfändung von Arbeitsentgelt bis Ende Juni 2009 unverändert.
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