Für Rechtsstreitigkeiten über Corona-Sonderleistungen für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern nach § 26e Abs. 2 Satz 1 KHG ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Zwischenverfahren streiten die Parteien über die Zulässigkeit des Rechtswegs und in der Hauptsache über
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