Für Äußerungen der Pflegekammer als Berufskammer mit Pflichtmitgliedschaft gelten bestimmte rechtliche Anforderungen, zu denen Objektivität und Sachlichkeit gehört. Eine Pressemitteilung, in der Stellung bezogen wird, ohne die Gegenposition ausreichend darzustellen und deren Formulierungen zum Teil nicht dem Sachlichkeitsgebot entsprechen, ist
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