Einsicht in die gegnerischen PKH-Unterlagen

§ 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO gewährt dem Gegner eines Antrags auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kein subjektives Recht auf Akteneinsicht in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers.

Das richtige Rechtsmittel

Nach allgemeiner Auffassung dürfen Verfahrensbeteiligte

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