Kein Bier-Kartell in NRW

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Das sich anschließende Verfahren vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf endete jetzt mit Freisprüchen:

Das Bundeskartellamt hat am 27.12.2013

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Unerlaubte Preisabsprachen – und die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmensübernehmers

Die bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit erstreckt sich in Kartellordnungswidrigkeitsverfahren auf Unternehmensübernehmer, wenn sich das Vermögen des ursprünglich betroffenen Unternehmens im Wesentlichen ungeschmälert im Vermögen der aufnehmenden Gesellschaft und faktisch getrennt von deren übrigem Vermögen weitergeführt wird.

Dies ist etwa der Fall, wenn

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