Ein Journalist hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Bundesnachrichtendienst zu der Frage, ob dieser in vertraulichen Einzelhintergrundgesprächen mit Medienvertretern zur militärischen Situation in der Ukraine eine Einschätzung zu einem militärischen Sieg der Ukraine über Russland abgegeben hat.
Einen entsprechenden Antrag auf
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