Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert.

Wie jetzt das Bundessozialgericht entschieden, hat der Arbeitssuchende zwar nicht als Beschäftigter unter Versicherungsschutz, gestanden, als er an dem „Probearbeitstag“ Mülltonnen transportierte und dabei

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