Die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, gilt nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist.
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde steht der Ablehnung von
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