Bundesarbeitsgericht

Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins – und ihre Verjährung

Kapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins gegen einen insolventen Arbeitgeber unterliegen einer 30-jährigen Verjährungsfrist.

Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung übergehen, sind

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