Eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann zu einer Punktereduzierung führen. Berücksichtigt werden für die Beurteilung alle bereits begangenen Verkehrsverstöße, auch wenn diese teilweise noch nicht rechtskräftig geahndet worden sind (sog. Tattagprinzip).
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in
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