Ein Exoskelett ersetzt als orthopädisches Hilfsmittel die Funktion der Beine, in dem es das selbständige Stehen und Gehen ermöglicht.
Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall eine Krankenkasse zur Kostenübernahme eines Exoskeletts verurteilt und damit
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