Medikamente für einen schmerzlosen Suizid

Der Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in extremen Ausnahmesituationen (hier: einer Querschnittslähmung vom Hals abwärts) nicht durch den Staat verwehrt werden.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.

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