Eine Hotelbuchung, die auch ein Sport- und Wellnessangebot umfasst, unterliegt dem Reiserecht. Verletzt das Hotel die ihr im Rahmen des Sportangebots obliegende Obhuts- und Fürsorgepflicht, liegt hierin ein Reisemangel.
In dem hier vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall buchte
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