Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zu den Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen geändert und sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof angeschlossen:
Danach hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer
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