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Rollende Winterreifen

Zeugt das Verhalten einer Person von einer solchen Sorglosigkeit, dass ihn für einen eingetretenen Schaden ein so überwiegendes Mitverschulden treffen kann, dass ein etwaiges Verschulden eines Dritten vollständig dahinter zurücktreten kann.

So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg in dem hier

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