Der Rennwagen als „Beförderungsmittel“

Ein Rennsportfahrzeug ist ein „Beförderungsmittel“ im umsatzsteuerrechtlichen Sinne.

In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Antragsteller, ein Rennservice-Dienstleister, ein sog. „Formel-Fahrzeug“ an die Firma B zum Renneinsatz in den Niederlanden gegen ein Entgelt vermietet. Er war insoweit gemäß

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