Der Bundesgerichtshof hat die erst im Januar fortentwickelten Grundsätze zum Werkstattrisiko nunmehr auch auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat.
Dem zugrunde lag ein Verkehrsunfall, bei
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