Archäologische Rettungsgrabungen – als Befristungsgrund

Sogenannte archäologische Rettungsgrabungen im Bereich der Denkmalpflege sind jeweils eigene Projekte, auch wenn sie das Land Baden-Württemberg jährlich in großer Zahl durchführt. Die Befristung ist durch einen sachlichen Grund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG gerechtfertigt, denn der Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war nur

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