Malta Air

Der vorverlegte Rückflug

Auch bei einem vorverlegten Rückflug besteht kein Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten ohne eine nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe des verpassten Boardings.

In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall buchte der klagende Urlauber  für sich, seine Ehefrau und seine beiden

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Der verpasste Abflug

Geht aus der Buchungsbestätigung hervor, wann ein Rückflug stattfinden soll und sind auch einem Aushang im Hotel diese Informationen zu entnehmen, liegt keine schuldhafte Pflichtverletzung der Reiseveranstalterin vor, wenn Reisende ihren Rückflug verpassen.

Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München

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