Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde eines Kindes erfolgreich, die eine gerichtliche Rückführungsanordnung nach dessen Herausnahme aus seiner Pflegefamilie durch den (Amts-)Vormund betraf:
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde eines Kindes erfolgreich, die eine gerichtliche Rückführungsanordnung nach dessen Herausnahme aus seiner Pflegefamilie durch den (Amts-)Vormund betraf:
Das Kindeswohl ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, sogar noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss. Von der Anordnung einer Vollzugsmaßnahme ist abzusehen, wenn sie mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist.
Das Beschleunigungsgebot ist auch bei der
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