Bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge handelt es sich hinsichtlich der einzelnen Teilentscheidungen über die ruhegehaltfähige Dienstzeit um einen teilbaren Streitgegenstand.
Anders als etwa bei der Neubescheidung einer dienstlichen Beurteilung handelt es sich bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge hinsichtlich der einzelnen
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