Die Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung entfällt als kongruenzbegründender Schuldgrund für die angefochtene Zahlung, wenn sie selbst der Insolvenzanfechtung unterliegt.
Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung wer-den durch den Einwand eines Sanierungsversuchs nicht entkräftet, wenn es an jeder Darlegung zu den
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