Die Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines Arbeitnehmers durch eine Anwaltskanzlei unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des § 12a ArbGG.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeberin noch darüber, ob der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin zum Ersatz von
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