Der Eilantrag einer Düsseldorfer Muslima, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben.
Nach
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