Wer bestellt, der bezahlt auch. – So einfach ist es leider nicht immer. Besonders im Fall eines notwendigen Schlüsseldienstes.
Wenn z.B. der Vermieter für eine vermietete Wohnung einen Wohnungsschlüssel für sich zurückbehält, hat er dazu keinerlei Recht. Hält er trotzdem
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