Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Schmerzensgeldklage stattgegeben und dabei ausdrücklich die Bedeutung des des Grundrechts auf Freiheit der Person gegenüber rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei hervorgehoben.
Anlass hierfür boten ihm rechtswidrige Ingewahrsamnahmen anläßlich einer Castor-Demonstration:
Artikel lesen
