Abitur

Der Abiball – und das Jobcenter

Kosten für einen Abiball begründen keinen Mehrbedarf.

In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall beantragten die Schülerinnen beim Jobcenter die zuschussweise Übernahme der Kosten für ihren Abiball in Höhe von jeweils 100,00 € für die Anmietung einer Lokalität, 27,00

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