Ich fahre schwarz!

Ein Fahrgast mach sich auch dann wegen Beförderungserschleichung strafbar, wenn er an seiner Mütze einen Zettel mit der sicht- und lesbaren Aufschrift „Ich fahre schwarz“ angebracht hat.

In dem hier vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall hatte der Angeklagte am 11.11.2011

Artikel lesen