Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF).
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall verlangte ein abgelehnter Stellenbewerber von einer Fraktion
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