Selbstbeurlaubung zur Pilgerfahrt

Grundsätzlich rechtfertigt zwar eine „Selbstbeurlaubung“ die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Etwas anderes gilt – im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung – ausnahmsweise dann, wenn der Arbeitgeber den Urlaub hätte genehmigen müssen, insbesondere, so das Arbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil, mit

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