Zum Erfordernis der einfachen Signatur bei Übersendung eines Schriftsatzes auf einem sicheren Übermittlungsweg.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die Klägerin die Beklagte auf Mietzahlungen an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch. Das Landgericht Frankenthal hat die Beklagte
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