Abstandsunterschreitung

Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer “nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem

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Autobahn

Das Drängeln im Straßenverkehr

Ein Verstoß gegen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand im Straßenverkehr kann geahndet werden, wenn die Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorrübergehend ist. Das ist der Fall, wenn die vorwerfbare Dauer der Unterschreitung mindestens 3 Sekunden oder die Strecke der vorwerfbaren Unterschreitung mindestens 140

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