Die Einhaltung der im Rahmen der Corona Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände darf ein Arbeitgeber nicht mit betrieblichen Videoaufnahmen überwachen.
So hat das Arbeitsgericht Wesel in dem hier vorliegenden Fall eines Logistik- und Versandunternehmen mit Sitz in Rheinberg entschieden und dem Unterlassungsanspruch
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