Für die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals „Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst, … von dem der Arbeitgeber eine Ausbildung in Erster Hilfe sowie Brand- und Katastrophenschutz verlangen kann“ ist nicht Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer eine Ausbildung in Erster Hilfe oder im Brand- und Katastrophenschutz
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