Gemeinsames Singen auf einer geselligen Veranstaltung verletzt keine an dem Lied eventuell bestehenden Urheberrechte und ist damit auch „Gema-frei“. In einem jetzt vom AG Köln entschiedenen Fall begnügte sich dass Gericht nicht damit, die Klage deswegen abzuweisen, dass die auf dem Stiftungsfestkommers einer Studentenverbindung gesungenen Lieder allein deshalb bereits urheberrechtsfrei
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