Freerider

Der Skiausflug als Dienstreise?

Ein Skiausflug ist keine Dienstreise. Daher kann auch ein beim Skifahren erlittener Beinbruch nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Das Sozialgericht Hannover hat die Klage eines Geschäftsführers abgewiesen, der die Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung begehrte. Der

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Winterlandschaft

Arbeitsunfall beim Skifahren?

Ein eintägiger; vom Unternehmer organisierter Skitag, der nicht in ein vorab erkennbares, auch sportlich nicht interessierte Mitarbeiter ansprechendes Veranstaltungsprogramm eingebettet ist, stellt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar.

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten

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