Der Anspruch einer Partei gegen ihr Mitglied auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag ist als zivilrechtlicher Anspruch gerichtlich durchsetzbar.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein rechtlich selbständiger Kreisverband der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gegen
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