Bundesarbeitsgericht

Auskunftsansprüche gegen die Sozialkassen

Für ein Auskunftsverlangen beitragspflichtiger Arbeitgeber, anspruchsberechtiger Arbeitnehmer oder „konkurrierender“ Arbeitgeberverbände gegen die Sozialkassen im Maler- und Lackiererhandwerk besteht keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, auch nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auskunftsansprüche können sich aber nach allgemeinen Grundsätzen aus Treu und Glauben ergeben.

In

Artikel lesen