Deutschland und Indien haben die Ratifizierungsurkunden für das geschlossene Sozialversicherungsabkommen ausgetauscht, so dass das Abkommen zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten kann.
Das Abkommen enthält Regelungen über die Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten im Falle von vorübergehenden Entsendungen.
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