Hamburgische Spielvergnügungsteuer

Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg verfassungsgemäß und unionsrechtskonform

Auf die Hamburgische Spielvergnügungsteuer ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen die Umsatzsteuer anzurechnen. Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz war nicht bei der EU-Kommission zu notifizieren. Das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz ist formell und

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